Nach Ihrer Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon vereinbaren wir einen Termin für ein erstes Kennenlerngespräch.
In den folgenden sog. probatorischen Sitzungen findet eine ausführliche Diagnostik und Anamnese Ihrer Beschwerden sowie die Bestimmung Ihrer Therapieziele statt. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam, ob eine weitere psychotherapeutische Arbeit gewünscht und zielführend ist. Die probatorischen Sitzungen werden von den Krankenkassen in der Regel ohne zusätzliche Antragsstellung bezahlt.
Für die Fortführung der Therapie ist anschnließend eine Beantragung bei der Krankenkasse nötig. Je nach Problemlage werde ich für Sie eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60/80 Sitzungen) beantragen. Die Einzeltherapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich statt.
Bei einer Paartherapie findet nach einer gemeinsamen Sitzung jeweils eine getrennte Sitzung mit Ihnen/Ihrem Partner statt, damit ich den jeweiligen Hintergrund und die Vorstellungen des Einzelnen kennen lerne. Anschließend werden in größeren Abständen (nach individueller Absprache, üblicherweise alle 3-4 Wochen) Doppelsitzungen durchgeführt, in denen an den bestehenden Beziehungsproblemen gearbeitet wird.